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Der Abbauvorgang muss schrittweise von oben nach unten erfolgen, ein gleichzeitiges Auf- und Abwärtsfahren ist strengstens untersagt. Der Höhenunterschied beim segmentierten Abtragen sollte nicht größer als zwei Stufen sein. Beim Schalungsträger mit Wandanschlussteilen müssen die Verbindungsteile schichtweise mitsamt der Stütze entfernt werden. Es ist strengstens verboten, alle Verbindungsteile oder mehrere Schritte vor dem Entfernen der Stütze zu entfernen.
Die Baulast auf dem Arbeitsboden sollte den konstruktiven Anforderungen entsprechen und nicht überlastet werden. Das Gerüst darf nicht mit dem Schalungsträger verbunden werden.
Bei Gerätefundamenten und Rohrgräben unter dem Fundament des Schalungsträgers oder angrenzend daran ist während der Nutzung des Trägers kein Aushub zulässig, andernfalls sind 9 Verstärkungsmaßnahmen zu ergreifen. (Leitfaden: Beschreiben Sie kurz die Leistungsmerkmale explosionsgeschützter Lampen.)
Mit Ausnahme des Überlappungsstoßes der obersten Stufe müssen die Stöße der anderen Stufen durch Stoßverbindungen verbunden werden. Stoßverbindungen und Überlappungsverbindungen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: Die Überlappungslänge darf nicht weniger als 1 m betragen und muss mit mindestens zwei rotierenden Befestigungselementen befestigt werden nicht weniger als 100 mm betragen. Stoßbefestiger sollten versetzt angeordnet werden und die Verbindungen zweier benachbarter vertikaler Stäbe sollten nicht synchron angeordnet werden.
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