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Technische Bedingungen für Kaltprägeteile
1 Gegenstandsinhalt und Nutzungsumfang
1.1 Diese technische Spezifikation legt die technischen Anforderungen, Prüfmethoden, Prüfregeln und die Verpackung der in den Produkten des Unternehmens für Kaltprägeverarbeitungsverfahren verwendeten metallischen und nichtmetallischen Platten- und Profilmaterialien fest (im Folgenden „Stanzteile“ genannt). , Lagerung und Transport und andere allgemeine Anforderungen.
1.2 Dieser technische Vorschlag gilt nicht für Stanzteile, die durch Feinstanzverfahren bearbeitet werden.
1.3 Diese technische Bedingung gilt als Referenz in Produktzeichnungen und anderen technischen Bedingungen. Die Kennzeichnungsmethode besteht darin, dass Kaltprägeteile OCYD.599 entsprechen.000
2 Referenzstandards.
JB4378 Strukturelemente für Kaltprägeteile aus Metall
GB/T13914-92 Toleranz von Stanzteilen
GB188-89 Allgemeine Theorie der Toleranz und Anpassung, Standardtoleranz und Grundabweichung
GB1804-92 Nicht eingespritzte Toleranz der linearen Abmessung mit allgemeiner Toleranz (Leitfaden: Neue Erfindung: Auswurfmechanismus zum Entformen von Stanzteilen)
GB4129-85 Grathöhe von Stanzteilen
GB2828-87 Stichprobenverfahren und Stichprobentabelle für die Chargenprüfung nach Attributen
3 Zählanforderungen
3.1 Die zum Stanzen von Teilen verwendeten Rohstoffe sollten den Anforderungen der Produktzeichnungen entsprechen und über eine Qualitätsgarantie oder einen physikalischen und chemischen Prüfbericht verfügen, der sicherstellen kann, dass die Materialien den zeitnahen Anforderungen der Norm entsprechen. Wenn kein Qualitätszertifikat vorliegt oder andere Gründe vorliegen, sollte es damit beauftragt werden. Eine maßgebliche Drittorganisation führt physikalische und chemische Tests durch.
3.2 Form und Größe.
A. Form und Größe der Stanzteile sollten den Anforderungen der Produktzeichnungen entsprechen.
B. Bei der Form und Größe der Stanzteile sollten die Prozessbeschränkungen beachtet werden. Die Konstruktion von Blechen sollte den Vorgaben von JB4378-87 „Strukturelemente von Metall-Kaltprägeteilen“ entsprechen. Informationen zu Metallprofilen, Rohrverbindungsstücken und nichtmetallischen Platten finden Sie in c. Siehe diese Norm.
c Die Form- und Maßtoleranzen von Stanzteilen entsprechen den Anforderungen von GB/T13914-92 „Maßtoleranz von Stanzteilen“. Auch nichtmetallische Platten können sich auf diese Norm beziehen. Gleichzeitig können die Form- und Maßtoleranzen von Stanzteilen auch in Artikel 31 GB1800-79 „Allgemeine Toleranz und Passung, Standardtoleranz und Grundabweichung“ und GB1804-92 „Unmarkierte Toleranz allgemeiner linearer Toleranzmaße“ implementiert werden.
3.3 Oberflächenqualität.
Mit Ausnahme der Stanzoberfläche muss die Oberflächenbeschaffenheit der Stanzteile mit den verwendeten Materialien übereinstimmen. Während des Formvorgangs sind leichte Dehnungsfalten und kleine Oberflächenunebenheiten zulässig. Die Oberflächenbehandlung von Stanzteilen wie Entrosten, Beizen, Entfetten, Phosphatieren, Lackieren, Oxidieren, Metallbeschichten usw. ist in den technischen Anforderungen der Produktzeichnungen festzulegen.
3.4 Der Grenzwert der Grathöhe von Metallstanzteilen sollte den Anforderungen von GB4129-85 „Grathöhe von Stanzteilen“ entsprechen
3.5 Abschnitte der Stanzteile.
Wenn es nichts mit Qualität und Montage zu tun hat, wird die Neigung des Abschnitts nicht bewertet. Ermöglicht ein natürliches Stufen- und Kippverhalten auf der Schnitt- und Stanzstempelseite.
3.6 biegen
Unter der Bedingung, dass die Montagequalität nicht beeinträchtigt wird, darf der Biegeteil des Stanzteils eine leichte Verformung aufweisen, z. B. die hervorstehende Kante, die Dicke des Materials ändert sich und das Loch wird leicht verlängert. Wenn die Kante nicht überstehen darf, können vor dem Biegen Prozessmaßnahmen hinzugefügt werden. Um das Problem zu lösen, ist beim Biegen stabförmiger Teile ein sehr leichtes Verdrehungsphänomen zulässig.
3.7 Flanschen
An der Kante der Blechstanzteile, die umgebördelt werden müssen, sind leichte Risse zulässig, das Umbördeln des für Funktionsgewinde verwendeten Blechs darf jedoch keinen Einfluss auf den effektiven Gewindedurchmesser und die Toleranz haben.
3.8 Bei den oberen Pfeilern muss die Oberfläche der oberen Pfeiler glatt sein und es dürfen keine Risse und schwerwiegenden Mängel auftreten, die die Oberflächenqualität beeinträchtigen.
3.10 Die Toleranzen von nicht gekennzeichneten gewöhnlichen Gewinden entsprechen der T-Level-Genauigkeit GB197-81 „Toleranzen und Passungen für gewöhnliche Gewinde“.
3.11 Einige Stanzpreise, die Schweißen, Wärmebehandlung, Formgebung und andere Prozessbehandlungen erfordern. Wenn davon ausgegangen wird, dass die Prozessgröße erhöht werden muss, darf die Prozessgröße vorübergehend von der Produktdesigngröße abweichen. Nach der Verarbeitung muss jedoch sichergestellt werden, dass die Designanforderungen erfüllt werden.
4 Inspektionsmethode
4.1 Die Rohstoffe müssen gemäß den Inspektionsverfahren für Rohstoffe, die in das Werk gelangen, geprüft werden und den Anforderungen der Produktzeichnungen entsprechen.
4.2 Stanzteile werden in Eigenbauteile und Fremdteile unterteilt. Selbstgefertigte Teile sollten gemäß der Prozessgröße der Kaltprägeprozesskarte dieses Produkts überprüft werden, und externe Teile sollten gemäß der Inspektionskarte des Teils überprüft werden und über eine Materialgarantie und ein Produktqualifikationszertifikat verfügen.
4.3 Bei der Präzisionsprüfung von Stanzteilen werden Werkzeuge, Klemmen und Messwerkzeuge verwendet, die die Messgenauigkeit gewährleisten können, um Größe, Form, Position und Genauigkeit der Stanzteile zu prüfen.
5 Inspektionsregeln
Inspektionsprüfung, wiederkehrende Prüfung und Stückprüfung.
5.1 Typprüfung: wird mit dem Produkt durchgeführt
5.2 Regelmäßige Prüfung: Mit dem Produkt durchführen
6.3 Routinetest
5.3.1 Wenn während der 3.1-Inspektion das Qualitätssicherungszertifikat nicht verfügbar ist, beauftragt die Inspektionsabteilung eine Drittorganisation mit der Durchführung der Begründungsprüfung gemäß der Materialnorm.
5.3.2 Bei der Durchführung der Inspektionen in den Artikeln 3.2–3.11 muss ein Probenahmeplan gemäß GB2828-87 „Chargenweise Inspektion, Zählung, Stichprobeninspektionsverfahren und Stichprobeninspektionstabelle“ durchgeführt werden. Die allgemeine Prüfstufe ist Stufe II, die qualifizierte Qualitätsstufe liegt bei 2,5. Zur Sicherheit Die Prüfung der Teile erfolgt nach den Vorschriften der Prüfkarte.
6 Verpackung, Transport, Lagerung
6.1 Die Verpackung soll sicherstellen, dass die Stanzteile während des Transportvorgangs nicht beschädigt werden. Der Name, die Spezifikation, der Code, die Menge, die Herstellungseinheit und das Datum der Stanzteile sollten auf dem Karton vermerkt sein und eine Konformitätsbescheinigung sollte beigefügt sein.
6.2 Die Stanzteile müssen während des Transports vor Feuchtigkeit, Verformung und Rost geschützt werden, um die Qualität sicherzustellen.
6.3 Stanzteile sollten in einem sauberen, belüfteten, trockenen und nicht korrodierenden Lagerhaus gelagert und nicht direkt auf den Boden gelegt werden.
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