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In den letzten Jahren haben einige Migranten aus anderen Orten im Glockenturm der Jiefang Avenue und rund um das Einkaufszentrum Xin Mart häufig Straßenstände aufgebaut, um öffentlich kontrollierte Messer zu verkaufen, was zu einer Schwierigkeit bei der Verwaltung der öffentlichen Sicherheit geworden ist. Um diese verborgene Gefahr für die soziale Sicherheit vollständig zu beseitigen, organisierte das Büro für öffentliche Sicherheit Haizhou am 17. Dezember um 13:00 Uhr mehr als 40 Polizisten der Sicherheitsbrigade, der Sonderpolizeibrigade der Patrouille, der Polizeistation Heping und der Polizeistation Xishan Fokus auf Jiefang Street Bell Tower und Dashang New Mart Vor dem Gewerbegebiet wurde eine Schnellaktion eingeleitet und 17 Macheten, 64 Klappmesser und 7 Elektroschocker, die von mobilen Verkäufern verkauft wurden, beschlagnahmt Stelle. Gleichzeitig wurden drei mobile Mitarbeiter, die kontrollierte Messer verkauften, gesetzeskonform vorgeladen. Was genau ist ein kontrolliertes Werkzeug?
Unter kontrollierten Messern versteht man Dolche, dreischneidige Messer, Springmesser (Sprungmesser) und andere ähnliche einschneidige, zweischneidige und dreischneidige scharfe Messer. Gemäß den Bestimmungen der Artikel 2 bis 7 der „Übergangsverordnung zur Kontrolle bestimmter Messer“ des Ministeriums für öffentliche Sicherheit gibt es gesetzliche Verfahren für das Tragen, die Produktion, den Kauf und Verkauf kontrollierter Messer:
1. Der Dolch, mit Ausnahme der Waffen und Polizeiausrüstung der Volksbefreiungsarmee und der Volkspolizei, muss im Besitz von Berufsjägern und geologischem und Prospektionspersonal sein, das von der zuständigen Einheit auf oder über der Kreisebene zertifiziert und genehmigt sein muss das Organ der öffentlichen Sicherheit auf oder über der Kreisebene.
Es wird eine „Dolchtrageerlaubnis“ ausgestellt, die nur das Tragen erlaubt; Der Dreiseitenschaber ist nur für maschinell bearbeitendes Personal bestimmt und darf nicht vom Arbeitsplatz mitgenommen werden.
2. Die Fabriken und Werkstätten, die kontrollierte Messer herstellen, müssen von der zuständigen Abteilung auf oder über der Kreisebene überprüft und genehmigt werden und vom Büro für öffentliche Sicherheit des Kreises oder der Stadt, in der sie sich befinden, genehmigt werden. Modell, Zweck, Menge) müssen dem örtlichen Büro für öffentliche Sicherheit des Kreises oder der Stadt zur Aufzeichnung vorgelegt werden.
3. Geschäfte, die die oben genannten kontrollierten Messer verkaufen, müssen von der zuständigen Abteilung auf oder über der Kreis- oder Stadtebene überprüft und genehmigt werden und vom örtlichen Büro für öffentliche Sicherheit des Kreises oder der Stadt genehmigt werden. Für den Kauf und Verkauf wird ein Registrierungssystem eingerichtet und zur Überprüfung durch das Büro für öffentliche Sicherheit vorbereitet.
4. Einheiten und Einzelpersonen, die kontrollierte Messer kaufen, müssen beim örtlichen Büro für öffentliche Sicherheit (Abteilung für öffentliche Sicherheit) des Landkreises oder der Stadt ein „Zertifikat für den Kauf spezieller Messer“ beantragen, um das Zertifikat zu erwerben. Für das Heer und die Polizei müssen Einheiten auf Kreis- und Regimentsebene und darüber das von der übergeordneten zuständigen Behörde genehmigte Schreiben vorlegen. Bestellung bei der benannten Einheit; Der Dreiseitenschaber kann zusammen mit dem Einführungsschreiben des Geräts im Fachhandel erworben werden.
5. Tibetische Messer, Hüftmesser und Stiefelmesser, die von ethnischen Minderheiten verwendet werden, dürfen nur in Gebieten mit ethnischer Autonomie verkauft werden.
Zu den Kontrolltools gehören die folgenden:
(1) Dolche, dreiseitige Messer, dreiseitige Schaber, halbrunde Schaber, Invasionsmesser, Hautmesser, Schafsknochenmesser, Jagdmesser, Springmesser;
(2) Der Messerkörper ist mehr als acht Zentimeter groß und verfügt über eine Selbsthemmungsvorrichtung oder ein nicht klappbares einschneidiges oder zweischneidiges scharfes Messer.
(3) Kampfsportmesser (die die Schneide schärfen können), Schwerter und andere Ausrüstung;
(4) tibetische Messer, Hüftmesser und Stiefelmesser, die von ethnischen Minderheiten verwendet werden;
(5) Andere Messer, die die soziale Sicherheit gefährden können